EU-Entwaldungsverordnung:
BürokratieMONSTER bedroht Sojaanbau IN EUROPA
Die Europäische Union hat im Vorjahr die EU-Entwaldungsverordnung 2023/1115 verabschiedet, die darauf abzielt, entwaldungsfreie Lieferketten für verschiedene Rohstoffe sicherzustellen. Während der Schutz der Regenwälder zweifellos von allergrößter Bedeutung ist, hat die Umsetzung dieser Verordnung auf die heimische Land- und Ernährungswirtschaft durchwegs negative Auswirkungen.
Auswirkungen auf die Soja-Wirtschaft in der EU
Der Verein Soja aus Österreich unterstützt die Zielsetzungen der Verordnung voll inhaltlich. Die darin vorgesehenen Instrumente sind aber aus der Sicht des Vereins mehr als unglücklich gewählt worden und drohen, kontraproduktiv zu wirken. Sollte die EU-Entwaldungsverordnung wie vorgesehen zum 30.12.2024 angewendet werden müssen, wird ein substanzieller Rückgang der Sojaanbauflächen in Österreich sowie in der gesamten EU befürchtet. Damit wird jedoch der Regenwald in sensiblen Regionen der Welt nicht geschützt. Letztlich konterkariert die EU-Entwaldungsverordnung sogar die EU-Eiweißstrategie, deren erklärtes Ziel die Verbesserung der Eigenversorgung mit Soja und damit die Reduktion der Sojaimporte ist.
Bürokratie statt Bohnen
Die Auflagen bedeuten sowohl für die Bäuerinnen und Bauern als auch für die nachgelagerte Wirtschaft in der EU einen enormen bürokratischen Aufwand. Bevor Erzeugnisse aus Soja in Verkehr gebracht werden, müssen ab 1.1.2025 die Wirtschaftsteilnehmer ihre Geschäfte jeweils in Brüssel bekannt geben und in eine Datenbank eintragen. Darüber hinaus müssen sensible Daten entlang der Wertschöpfungskette gesammelt, bekannt gegeben und archiviert werden. Das ist besonders für kleinere Produzentinnen und Produzenten nicht zumutbar.
„Die vorgesehenen Maßnahmen sind für unsere Sojabäuerinnen und -bauern ein bürokratisches Monster, wie wir es bisher nicht für möglich gehalten haben„, erklärt Karl Fischer, Landwirt und Obmann des Vereins Soja aus Österreich. „Die heimische Sojawirtschaft droht unter dieser Verordnung zu leiden, da die Sojabohne als einzige Ackerkultur in der EU mit diesem enormen bürokratischen Aufwand konfrontiert ist. Viele Landwirtinnen und Landwirte haben uns schon signalisiert, dass sie 2025 auf andere Kulturen wechseln wollen. “
Unverhältnismäßige Auflagen statt echtem Regenwald-Schutz
Besonders kritisch ist, dass diese Auflagen ausschließlich für den Sojaanbau und dessen Verarbeitung gelten. Mit dieser Diskriminierung der mit Abstand wichtigsten heimischen Eiweißpflanze droht in der Praxis ein Umstieg auf den Anbau anderer Kulturen und damit einhergehend ein erhöhter Importbedarf von Soja. Vor allem wird die Entwaldungsverordnung angesichts der Tatsache absurd, dass sich in Österreich die Waldfläche durchschnittlich um sechs Hektar pro Tag vergrößert. Gleichzeitig wurden in Brasilien zwischen 1990 und dem Verordnungs-Stichtag mit Ende 2020 bereits über 400.000 Quadratkilometer Regenwald gerodet. Auf diesen gigantischen Flächen können auch in Zukunft Sojabohnen für den Export nach Europa angebaut werden.
Beispiele für den bürokratischen Aufwand bei der Umsetzung der EU-Entwaldungsordnung
- Landwirtinnen und Landwirte müssen vor dem Verkauf ihrer Sojabohnen die Geolokalisation aller Feldstücke in Brüssel bekannt geben, auf denen diese Sojabohnen gewachsen sind. Zudem müssen sie nachweisen, dass auf diesen Feldern nach dem 30.12.2020 kein Wald gerodet wurde.
- So muss etwa hinkünftig eine Biobäuerin den Verkauf von Sojabohnen auf dem Wochenmarkt für die Herstellung von Tofu zuvor in Brüssel anmelden.
- Wer Sojabohnen aus Österreich zu Sojamehl, Sojaschrot, Sojaöl oder Sojakuchen verarbeitet und in Verkehr bringt, muss dies zuvor in Brüssel anmelden und die Geolokalisierung sowie die Entwaldungsfreiheit der Lieferkette beweisen. Zudem müssen diese Unternehmen fünf Jahre lang Einschau in die Daten aller Lieferanten und Kunden ermöglichen.
- Nicht KMUs müssen ein Compliance-Management einführen und im Internet veröffentlichen, wie sie die Sorgfaltspflichten im Sinne der Entwaldungsverordnung einhalten.
Der Verein Soja aus Österreich startet Initiative EuroBean
Die Aufregung in der Sojabranche ist in der gesamten Europäischen Union groß. Darum wurde auf Initiative des Vereins Soja aus Österreich, des Deutschen Sojaförderrings und der italienischen Sojavereinigung Soia Italia EuroBean gegründet, eine europäische Interessensgemeinschaft entlang der Wertschöpfungskette von Sojabohnen aus der Europäischen Union. EuroBean fordert eine Verschiebung der Anwendung der Verordnung, weil zahlreiche Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verordnung offen sind. Die dadurch gewonnene Zeit soll für die Erarbeitung praktikabler Lösungen genutzt werden. Zur Untermauerung dieser Forderungen wird von EuroBean eine Petition aufgelegt.
Petition für praktikable Lösungen
EuroBean fordert eine Überarbeitung der EU-Entwaldungsverordnung, um die Belastung für die heimische Land- und Ernährungswirtschaft zu reduzieren und gleichzeitig den Schutz der Regenwälder zu gewährleisten.
„Klimaschutz darf nicht auf Kosten der heimischen Eiweißversorgung und schon gar nicht auf dem Rücken der Bäuerinnen und Bauern ausgetragen werden. Wir sagen JA zum Schutz der Wälder, aber NEIN zur überbordenden Bürokratie!“, so Karl Fischer. Er fordert seine Berufskolleginnen und Kollegen sowie Soja-Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich auf, die Petition zu unterstützen.
Die Petition: https://soja-aus-oesterreich.at/petition-eurobean-28-03-2024-web/
Hier kann man unterschreiben :Unterschrift zur Petition